Kosten und Termine

 

Die Termine werden kurzfristig vergeben. Lange Wartezeiten sind aus therapeutischer Sicht kontraproduktiv und angesichts des oft hohen Leidensdrucks der Ratsuchenden unzumutbar.

Terminvereinbarungen sind grundsätzlich in der Zeit zwischen 9.00 Uhr und 18.00 Uhr (Montag bis Donnerstag) und freitags zwischen 9.00 Uhr und 16.00 Uhr möglich. Es werden keine Haus- und Klinikbesuche durchgeführt.

Ein Vorgespräch (ca. 20 - 30 Minuten) ist unverbindlich und kostenlos.
Nach Absprache kann dieses Gespräch unmittelbar in eine Therapiesitzung übergehen.

Das Honorar pro Einzeltherapie (50 Minuten) beträgt 80,00 €, pro Paartherapie oder Einzeltherapie mit Partnerbeteiligung
(1½ Stunden) 130,00 €.

Bei kurzfristigen Absagen (innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin) oder bei Nichterscheinen wird das vereinbarte Honorar fällig.

Telefonische Beratungen kosten pro 5 Minuten 7,00 €.

Die Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen keine Kosten für die in einer Privatpraxis angebotenen therapeutischen Leistungen. Im Rahmen eines privaten Zusatzschutzes über Ihre Gesetzliche Krankenkasse sind die Therapiekosten oft mitversichert. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Zusatzversicherung, ob die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung durch einen Heilpraktiker (ich besitze die Heilerlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz) erstattet werden.

Etliche Private Krankenversicherungen erstatten die Therapiekosten einer psychotherapeutischen Behandlung bei einem Heilpraktiker auf Antragstellung.

Das Honorar für Paarberatung und -therapie wird von keinem Kostenträger übernommen, da sowohl Gesetzliche Krankenkassen als auch Private Krankenversicherungen ausschließlich Kosten für die individuelle Behandlung von Krankheiten versichern. Partnerschaftskonflikte und -probleme gehören nicht zu den Störungen mit Krankheitswert. Therapeutische bzw. beraterische Unterstützung bei der Lösung zwischenmenschlicher Schwierigkeiten gilt also nicht als Krankheitsbehandlung.

Psychotherapeutische Behandlungskosten sind als außergewöhnliche Belastungen (agB) steuerlich absetzbar.